A | ABSENZEN / DISPENSATIONEN Ist das Kind krank oder kann es aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, müssen die Eltern unverzüglich die Schule benachrichtigen.
Sind Absenzen vorhersehbar, müssen die Eltern rechtzeitig um eine Dispensation ersuchen. Dispensationsgesuche sind schriftlich zu richten:
Als zureichende Gründe für Dispensationen gelten insbesondere:
Bei diesen Gründen muss kein Jokertag eingesetzt werden.
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C | CYBERMOBBING / MEDIEN Inwiefern Kinder soziale Medien zuhause nutzen, liegt in der Verantwortung der Eltern. Allerdings kann es zu Problemen kommen, welche auch den Schulalltag beeinträchtigen. Streit und Mobbing beginnen oft in den Chaträumen und sozialen Medien. Wir empfehlen, dieses Thema rechtzeitig mit dem Kind zu besprechen und es vor den Gefahren zu warnen und zu schützen. | |
E | ELTERNABENDE Pro Schuljahr findet in jeder Klasse ein Elternabend statt. Die Termine werden in das Quartal zwischen den Sommerferien und den Herbstferien gelegt. An diesen Abenden wird auch die Wahl in den Elternrat durchgeführt.
ELTERNRATGEBER Die Schule Stäfa hat einen Elternratgeber zusammengestellt und sorgt für dessen Überprüfung und Aktualisierung. Der Elternratgeber enthält verschiedene Informationen für Eltern von schulpflichtigen Kindern und wird jeweils bei Eintritt des ersten Kindes in die Schule Stäfa in Papierform abgegeben. | |
F | FERIEN Die genauen Feriendaten können dem Ferienplan der Schule entnommen werden. Die Feriendaten geben den ersten und letzten schulfreien Tag an. Ausser den zwei Jokertagen werden keine zusätzlichen Ferientage bewilligt. Dies gilt für die Schule und den Kindergarten. Die Ferienpläne finden Sie hier;
{doc-9186-801hafw8,Ferienplan 2023-24 und 2024-25}
Ferienplan 2024-25 und 2025-26
FREIWILLIGER SCHULSPORT Das Erfolgskonzept "freiwilliger Schulsport an der Schule Stäfa" geht in die nächste Runde. Wiederum konnten viele Leiterinnen und Leiter für ein attraktives Angebot gewonnen werden - allesamt qualifizierte Jugend- und Sportleiter, die einen qualitativ hochstehenden Unterricht bieten. Das aktuelle Kursangebot finden Sie im nachfolgenden Flyer.
FRÜHFÖRDERUNG UND SPRACHE Wollen Sie Ihrem Kind einen guten Start in den Kindergarten ermöglichen? Dann kommen Sie zu uns in die Sprachbrücke! Kleinere Geschwister und Geschwister im Kindergartenalter werden während des Kurses im Eltern-Kind-Zentrum betreut. Für grössere Geschwister wird individuell nach einer Betreuungslösung gesucht.
Deutsch für Eltern - Mein Kind und die Schule
Sie möchten Deutsch lernen. Ihr Kind geht in die Schule oder in den Kindergarten. In diesem Kurs lernen Sie Deutsch und bekommen Informationen und Ideen zur Schule und Familie.
FUNDGEGENSTÄNDE Falls im Schulhaus etwas liegen bleibt, wird es in der Regel vom Hausdienst eingesammelt und aufbewahrt. Bitte wenden Sie sich an den betreffenden Hauswart. | |
H | HAUSAUFGABEN Hausaufgaben dienen zur Vertiefung und Festigung des Lernstoffes. Die Schülerinnen und Schüler sollten sie unbedingt selbständig lösen können. Es gehört zur Elternpflicht dafür zu sorgen, dass die Kinder ihre Aufgaben unter geeigneten Bedingungen erledigen können. Sollte das Kind immer wieder Schwierigkeiten haben, die Aufgaben wie gewünscht zu lösen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Lehrperson. HEIMATLICHE SPRACHE UND KULTUR In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur erweitern fremdsprachige Schülerinnen und Schüler die Kenntnisse in ihrer Erstsprache und über die Kultur ihres Herkunftslandes. Die Schule Stäfa begrüsst den Besuch dieser Kurse. Die Eltern sind verantwortlich für die Anmeldung. Die erlangten Noten werden im Schulzeugnis eingetragen.
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I | IF (INTEGRATIVE FÖRDERUNG) Im Rahmen der IF wird die Schulische Heilpädagogin eingesetzt für: | |
J | JOKERTAGE Gemäss Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr fernbleiben – ohne Gründe angeben zu müssen. Für die Meldung von Jokertagen müssen die Eltern kein Gesuch stellen, es genügt eine Information an die Lehrpersonen via Escola App. Bei Bezug eines halben Jokertages wird ein ganzer Tag angerechnet. Ungenutzte Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen. Die Schule Stäfa kann Sperrtage definieren, an denen keine Jokertage bezogen werden können und kommuniziert diese frühzeitig. | |
K | KINDERGARTEN Mit dem vollendeten 4. Altersjahr (Stichtag 31.7.) treten die Kinder in der Regel in den Kindergarten ein. Diese Broschüre soll wichtige Fragen klären und einen ersten Einblick in das Abenteuer Kindergarten geben. Sie unterstützt Ihr Kind und Sie in der Vorbereitung auf den Kindergarten und stellt Ihnen gleichzeitig die erste Stufe in unserem Bildungssystem vor.
Nachfolgend finden Sie die Präsentation vom Einschulungs-Elternabend vom 7. November 2024:
241107 EA Einschulung Kindergarten
KONTAKTE ELTERN - SCHULE Die Eltern haben ein Anrecht darauf, von der Schule rechtzeitig über schulorganisatorische Belange (Zuteilung zu Schule/Klasse, Unterrichtsort und Unterrichtszeiten) informiert zu werden. Dasselbe gilt für Schulereignisse (Anlässe, Besuchstage etc.). Finden ausserordentliche Ereignisse statt, die Auswirkungen auf das Wohlbefinden des Kindes haben oder werden aussergewöhnliche Entwicklungen von Leistung oder Verhalten festgestellt, besteht zwischen Lehrperson und Eltern eine gegenseitige Informationspflicht.
Bestehen Schwierigkeiten mit einer Schülerin oder einem Schüler, sind die Eltern sowohl berechtigt als auch verpflichtet, an Gesprächen teilzunehmen. KRANKHEITSFALL Die generellen Sorgfaltspflichten der Eltern verlangen, dass ein Kind im Krankheitsfall zu Hause bleiben muss, bis es nicht mehr ansteckend ist und bis es dem Unterricht wieder folgen mag. Generell gilt, dass das Kind 1 Tag fieberfrei ist, bevor es die Schule wieder besucht. Die Lehrpersonen und Mikado-MitarbeiterInnen haben das Recht und die Pflicht, Kinder, die sich während dem Schulunterricht nicht wohlfühlen, nach Hause zu schicken. Die Eltern werden vorher kontaktiert. Das Kind kann so lange in der Schule bleiben, bis es abgeholt wird. Bei einer krankheitsbedingten Schulabsenz ist der Lehrperson eine Mitteilung zukommen zu lassen. | |
L | LÄUSE Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachpersonen kontrollieren lassen. LEHRPLAN 21 Seit dem Schuljahr 2019/2020 arbeiten im Kanton Zürich die Lehrpersonen aller Schulstufen, vom Kindergarten bis und mit Sekundarstufe, mit dem Lehrplan 21.
Weitere Informationen zum Lehrplan 21 erhalten Sie unter untenstehendem Link:
LELA (LERNLABOR) Begabte Kinder fallen durch überdurchschnittliche Fähigkeiten und Leistungen in einem oder mehreren Fachbereichen auf. In der Regelklasse müssen sie oft durch Zusatzaufgaben beschäftigt werden. Der reguläre Lernstoff regt sie in den Bereichen ihrer besonderen Fähigkeiten jedoch nicht zu den Leistungen an, zu denen sie eigentlich fähig wären. Begabte Kinder schweifen dann ab oder beschäftigen sich in Gedanken bereits vertieft mit dem Thema. Dadurch können sie vom Unterricht abgelenkt werden und ihre Leistungen lassen nach. Der Förderunterricht für begabte Kinder setzt hier an und will sie aus dieser Situation abholen. In der Begabtenförderung wird den Kindern in Form ausgedehnter Projekte ermöglicht, selber gewählte Themen zu bearbeiten und diese zu vertiefen. LOGOPÄDIE Die Logopädie befasst sich mit der Kommunikation, dem mündlichen und schriftlichen Spracherwerb. Als pädagogisch-therapeutische Unterstützung fördert sie sprachauffällige Kinder und Jugendliche in ihrer Sprachentwicklung. | |
M | MUSIKSCHULE Die Musikschule Stäfa (MSS) bietet ein breites Angebot an Instrumental- und Gesangsunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.Die Gruppenkurse für Kinder zum Teil schon ab 2 Jahren sind sehr vielfältig und bieten einen idealen Einstieg zum Instrumentalunterricht (Eltern-Kind-Singen, Rhythmik, Musikalische Früherziehung). Ein weiteres Angebot der MSS sind die Kurse für Theater, in denen natürlich auch die Musik eine grosse Rolle spielt. Ein Instrument spielen oder Singen kann im Einzelunterricht gelernt werden. Gemeinsames Musizieren wird im Streichensemble, in der Mini Band, in Kammermusikgruppen, der JMOZ oder einer Band gepflegt. Die Musikschule Stäfa ist ein eigenständiger Verein. Der Unterricht für Kinder und Jugendliche wird von der Schule Stäfa finanziell unterstützt. Dies erlaubt es, diese Lektionen kostengünstig anbieten zu können.
Detaillierte Auskünfte erhalten sie auf der Homepage www.musikschule-staefa.ch oder über das Sekretariat unter der Nummer 043 477 11 00. | |
P | PRÜFUNGSVORBEREITUNGSKURS LANGZEITGYMNASIUM Die Schule Stäfa bietet interessierten Schülerinnen und Schülern der Primarstufe mit einem Notendurchschnitt von mindestens 5 in den Fächern Deutsch und Mathe zwischen Herbst- und Sportferien 16 Vorbereitungslektionen (8 Mathe, 8 Deutsch) an. Die Lektionen sind kostenlos und finden ausserhalb der Unterrichtszeiten statt. PSYCHOMOTORIK Die Psychomotorik richtet sich vorwiegend an Kinder, die in ihrem Bewegungsverhalten und in der Bewegungsentwicklung beeinträchtigt sind. Dies kann sich durch vielfältige Erscheinungsbilder ausdrücken, wie z.B. motorische Unruhe, Ungeschicktheit, Gehemmtheit, kleinkindliches Verhalten, agressives Verhalten, Ängstlichkeit und grafomotorische Schwierigkeiten.Die Kinder werden in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik und Grafomotorik gefördert, damit die Kinder erfolgreich in der Regelklasse bestehen können. | |
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S | SCHULBESUCHSTAGE Pro Schuljahr finden 2 Schulbesuchstage statt. Diese beiden Termine werden in der Agenda der Homepage der betreffenden Schuleinheit veröffentlicht. Als Eltern ist es auch möglich, sein Kind unter dem Jahr zu besuchen. Diese Besuche müssen aber vorgängig mit der Lehrperson des Kindes abgesprochen werden. SCHULERGÄNZENDE TAGESSTRUKTUREN (MIKADO) Das MIKADO ist die Tagesstruktur der Schule Stäfa. Das MIKADO bietet den Eltern in Stäfa und Uerikon die Möglichkeit die Kinder während der Erwerbsarbeit professionell betreuen zu lassen. Das MIKADO verfügt in jeder Schuleinheit über einen Standort.
Betreuung Mikado Elternreglement
SCHÜLERZUTEILUNG Die Schule Stäfa hält an den Quartierschulen fest, was immer wieder zu Fragen bei der Zuteilung von Schülerinnen und Schülern zu den einzelnen Schulen führt. Massgeblich für die Zuteilungen sind die Schülerzahlen (Klassengrössen) und die Wohnadressen (Länge und Gefährlichkeit des Schulweges) sowie eine ausgewogene Zusammensetzung (Leistungsfähigkeit, soziale und sprachliche Herkunft, Verteilung der Geschlechter). Der Kanton gibt die zur Verfügung stehenden Stellenprozente aufgrund der Anzahl Schülerinnen und Schüler in einer Stufe vor. Die Klassenbildung erfolgt jeweils neu zu Beginn der Kindergartenstufe, der 1. Klasse, der 4. Klasse und der Sekundarstufe. Umteilungen auf diese Zeitpunkte hin sind möglich, wenn es die Klassengrössen notwendig machen. Die Eltern werden vorab informiert und erhalten Gelegenheit, begründete Gesuche einzureichen. SCHULISCHES STANDORTGESPRÄCH (SSG) Pro Jahr findet mindestens ein Schulisches Standortgespräch mit der Lehrperson bzw. Kindergartenlehrperson statt. In der 1. Klasse sind zwei Zeugnisgespräche vorgesehen. Wenn dies von der Lehrperson oder den Eltern gewünscht wird, können auch zusätzliche Gespräche vereinbart werden. Die Kinder nehmen in der Regel an den Gesprächen teil. SCHULSOZIALARBEIT (SSA) Schulsozialarbeit ist ein umfassendes Angebot (Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsaufgaben) mit niederschwelligem Charakter, das sich für die Interessen des Kindes einsetzt, die Integration der Kinder in der Schule fördert, eine erfolgreiche Bewältigung des (Schul-)Alltags unterstützt und dazu beiträgt, sozialen und persönlichen Problemen vorzubeugen, sie zu lindern und zu lösen. SCHULWEG Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Er ist ein wichtiges Stück Lebensweg für die Schüler. Daher ist das Elterntaxi wenn immer möglich zu vermeiden. Kindergarten- und Unterstufenkinder kommen in der Regel zu Fuss zur Schule. SKILAGER Die Skilager für die Mittelstufen- und OberstufenschülerInnen finden in der ersten Woche der Sportferien statt. Die Anmeldungen werden durch die Klassenlehrperson vor den Weihnachtsferien an die interessierten Kinder verteilt. SONDERPÄDAGOGISCHE MASSNAHMEN Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit in der Regelklasse unterrichtet. Sonderpädagogische Massnahmen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Im Rahmen der Integrativen Förderung (IF) werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Hochbegabung etc.) in ihrer Klasse einzeln oder in kleinen Gruppen durch schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützt. Die Kinder und Jugendlichen können auch in Therapien (Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie, Audiopädagogik) gefördert werden. Die Gemeinden können im Rahmen der zugewiesenen Vollzeiteinheiten freiwillig besondere Klassen (Einschulungs-, Klein- und Aufnahmeklassen) führen. Zudem können sie auf eigene Kosten Begabungs- und Begabtenförderung anbieten. Die Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). SPBD SCHULPSYCHOLOGISCHER BERATUNGSDIENST Angebot / Abklärungen
Der SPBD steht den Eltern und Lehrpersonen sowie Behördenmitgliedern und anderen Fachpersonen aus dem schulischen Umfeld zu verschiedenen Themen aus dem Lern- und Leistungsbereich zur Verfügung.
Der SPBD bietet Eltern schulpsychologischen Rat, wenn - ein Kind beim stillen Arbeiten schnell unruhig wird . - usw
Eine schulpsychologische Abklärung (auf Grund einer Anmeldung durch die Klassenlehrperson) wird durchgeführt, wenn Unklarheiten über sonderpädagogische Massnahmen bestehen. Der schulpsychologische Dienst verfasst einen Bericht mit einer Empfehlung über Art und Umfang einer allfälligen Massnahme. STELLWERKTEST In der 8. Klasse nehmen alle Schülerinnen und Schüler eine schulische Standortbestimmung mit dem Test Stellwerk-Check vor. Sie bestimmen damit ihren aktuellen Lernstand. Das Ergebnis wird in einem persönlichen Gespräch mit den Jugendlichen und ihren Eltern besprochen und dient als Grundlage für die individuelle Förderung im 9. Schuljahr nach dem Grundsatz „Stärken weiter ausbauen und Lücken schliessen“. Dazu dienen an der Sekundarschule Obstgarten auch der vielfältige Wahlfachunterricht u.a. mit dem Angebot des sog. Projektunterrichts. Ziel ist die Übernahme von Eigenverantwortung und die optimale Vorbereitung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler auf dem Weg in eine berufliche Grundbildung oder weiterführende Schule. | |
V | VERKEHRSUNTERRICHT Der Verkehrsunterricht hat das Ziel das Verantwortungsbewusstsein im Strassenverkehr unter den Aspekten Sicherheits-, Gesundheits-, Sozial- und Umweltbewusstsein zu schärfen. Der Unterricht vom Kindergarten bis zur 9. Klasse wird jährlich durchgeführt und von den Verkehrsinstruktoren der Polizei übernommen. | |
Z | ZAHNPROPHYLAXE / ZAHNGUTSCHEINE Für die Zahnprophylaxe des Kindes sind die Eltern verantwortlich. Die Schule führt im Laufe der obligatorischen Schulzeit mehrere Zahnprophylaxe-Lektionen durch, welche das Ziel haben, die Kinder für die richtige Pflege der Zähne zu sensibilisieren.
Der Zahngutschein wird am Anfang eines jeden Schuljahres an die Eltern/Erziehungsberechtigten verschickt und kann bei einem in der Schweiz zugelassenen Zahnarzt eingelöst werden. Für verloren gegangene Gutscheine kann leider kein Ersatz abgegeben werden. ZECKEN Die Zeckensaison dauert vom Frühling (Februar/März) bis Herbst (Oktober/November). Zecken leben v.a. im Unterholz, am Waldrand und an Wegrändern bis max. 1.5 Meter über dem Boden. Sie können – wenn auch selten – zwei Krankheiten übertragen: Lyme-Borreliose und Zeckenenzephalitis (FSME). Gegen die FSME kann man sich impfen lassen. Durch gut abschliessende Kleidung, geschlossenes Schuhwerk sowie Zeckenspray, kann Zeckenbissen vorgebeugt werden. Zecken können mit einer Pinzette selber entfernt werden.Im Zweifelsfall ist ein Arzt aufzusuchen. ZEUGNISSE Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. In der Kindergartenstufe und in der 1. Primarklasse werden keine Noten erteilt. Dafür werden mit Ihnen als Eltern mind. einmal jährlich Zeugnisgespräche geführt. Neu wird in den Sprachfächern (Deutsch, Englisch und Französisch) die Beurteilung der Teilbereiche Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben nur noch in den Zeugnissen am Ende des Schuljahres eingetragen. Im Zeugnis des 1. Semesters wird die Beurteilung in den Sprachfächern nur als Note eingetragen. Im Zeugnis des 2. Semesters wird die Beurteilung der Leistungen in den Teilbereichen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben hingegen eingetragen und bildet die Leistungen des ganzen Schuljahres ab. Im Gegensatz dazu bezieht sich die eingetragene Note nur auf die Leistung während des 2. Semesters. ZUZUG Herzlich willkommen in Stäfa! Bei einem Zuzug nach Stäfa müssen schulpflichtige Kinder durch die Eltern an der Schule Stäfa angemeldet werden. Dazu muss das untenstehende Formular vollständig ausgefüllt an die Schulverwaltung gesendet werden. Sobald das Formular eintrifft, wird eine Klassenzuteilung gemacht und die Eltern erhalten die nötigen Informationen.
Anmeldeformular Schule Stäfa bei Zuzug
Wenn Sie Betreuung benötigen, können Sie das Anmeldeformular bei der Administration Schulergänzende Tagesstrukturen beziehen. Mail: mikado@schule-staefa.ch |
Infos
Schulverwaltung StäfaKronenstrasse 9
8712 Stäfa
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