Über uns

Schulverwaltung Stäfa
Kronenstrasse 9
8712 Stäfa

Schulsozialarbeit in Stäfa

Was ist Schulsozialarbeit?

Die Schulsozialarbeit (SSA) ist ein umfassendes niederschwelliges Beratungsangebot der kommunalen Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und weitere an der Schule involvierten Personen.
Die Schulsozialarbeit trägt mit ihrer Arbeit zur positiven Schulhauskultur und zur Gesundheitsförderung bei.
Die Schulsozialarbeit setzt sich für die Interessen und Bedürfnisse des Kindes ein und handelt zum Wohle des Kindes.

Die Hauptaufgaben der Schulsozialarbeit sind:

  • Unbürokratisch Beratung direkt vor Ort bei schwierigen Schul- und Lebenssituationen
  • Früherfassung von sozialen Problemen
  • Förderung der Sozial- und Selbstkompetenzen.

Das Angebot SSA ist niederschwellig, vertraulich, freiwillig und kostenlos.
Die SSA berät und begleitet Zielgruppen nach den Grundsätzen und Methoden der Sozialen Arbeit. Leitfaden bietet der Kodex für Sozialarbeitende von Avenir Sozial.



Schulhaus
Kirchbühl Nord
Nadine Kobelt-Avanzini

079 779 48 04
nadine.kobelt@schule-staefa.ch
Präsenz:
Montag/Donnerstag
8:00 – 17:00

Standort:
Kirchbühlstrasse 28
8712 Stäfa
Schulhaus
Kirchbühl Süd
Christine Thümena

079 519 60 95
christine.thuemena@schule-staefa.ch
Präsenz:
Montagnachmittag
Dienstag/Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr

Standort:
Kirchbühlstrasse 22
8712 Stäfa
Schulhaus
Moritzberg
Valeria Rosenstock

079 540 98 41
valeria.rosenstock@schule-staefa.ch
Präsenz:
Montagvormittag
Dienstag/Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr

Standort:
Moritzli
Moritzbergstrasse 30
8713 Uerikon
Schulhaus
Beewies
Franziska Illi

079 179 23 24
franziska.illi@schule-staefa.ch
Präsenz:
Montag/Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr

Standort:
Bienehuus 4
Etzelstrasse 35
8712 Stäfa
Schulhaus
Obstgarten
Olga Demiri

079 225 53 25
olga.demiri@schule-staefa.ch

Präsenz:
Donnerstagnachmittag
Dienstag, Mittwoch und
Freitag 8:30-18:00

Standort:
Meierhaus
Geimoosstrasse 15
8712 Stäfa

Arbeitsweise der Schulsozialarbeit

Das Angebot Schulsozialarbeit ist niederschwellig, vertraulich, freiwillig und kostenlos.

Niederschwelligkeit

Das Angebot Schulsozialarbeit befindet sich direkt vor Ort und kann bei Bedarf mit geringem Aufwand in Anspruch genommen werden.
Beratungsgespräche werden zeitnah vereinbart.

Freiwilligkeit

  • Das Angebot Schulsozialarbeit wird grundsätzlich von der Zielgruppe freiwillig aufgesucht.
  • Das Erstgespräch kann durch die Klassenlehrperson empfohlen oder initiiert werden. Weitere Gespräche verlaufen auf freiwilliger Basis.

Schweigepflicht

Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Informationen an Dritte geben sie nur mit dem Wissen und dem Einverständnis der direkt Betroffenen weiter.

Angebot für Schülerinnen und Schüler

Gespräche bei der Schulsozialarbeit bauen auf Vertrauen auf.
Das Angebot Schulsozialarbeit bietet Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum und die Möglichkeit, sich frei zu äussern.
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler auf der Suche nach Lösungen bei:

  • sozialen Schwierigkeiten
  • persönlichen Anliegen
  • der Bewältigung kritischer und bedrohlicher Lebensereignissen

Schülerinnen und Schüler haben das Recht, die Beratung bei der SSA während der Unterrichtszeit oder in der Freizeit in Anspruch zu nehmen.

Die Schulsozialarbeit trägt mit ihrer Arbeit dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler:

  • über einen konstruktiven Umgang mit herausfordernden Situationen verfügen
  • Problemlösungsstrategien kennen und diese anwenden können
  • über eine altersgemässe Selbst- und Sozialkompetenz verfügen, die ihren Möglichkeiten entspricht, um ihre persönliche Lebenslage zu bewältigen.

SSA kann auf der Gruppen- /Klassen- oder Schulebene bei sozialen Themen beigezogen werden.

Angebot für Eltern / Erziehungsberechtigte

Eltern können bei Stress, Sorgen, Angst oder Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Kind eine Beratung bei der Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen.
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter behandeln ihr Anliegen neutral und unterstützen die Eltern auf der Suche nach Lösungen.
Das Kindswohl steht dabei im Zentrum.
Die Schulsozialarbeit bietet Eltern/Erziehungsberechtigten:

  • «Ein offenes Ohr» und Unterstützung bei allen Sorgen und Anliegen in Zusammenhang mit Ihrem Kind
  • Vermittlung an spezifische Beratungsstellen.

Handhabung Informationspflicht gegenüber Eltern / Erziehungsberechtigten

Bei der Elterninformation sind die Urteilsfähigkeit und die Gefährdung massgebend.
Grundsatz:

  • Suchen urteilsfähige Schülerinnen oder Schüler aus eigener Initiative den Kontakt zur Schulsozialarbeit, dann besteht grundsätzlich keine Informationspflicht gegenüber Eltern/Erziehungsberechtigten.
  • (Erst-) Gespräche auf Empfehlung oder Initiative der Klassenlehrperson, wie auch situative Gespräche finden in der Regel ebenfalls ohne Kontaktaufnahme mit den Eltern/Erziehungsberechtigten statt.

Bei noch nicht urteilsfähigen Kindern (bis ca. 10 Jahre alt) haben die Eltern/Erziehungsberechtigte das Recht auf Information.
Konkret bedeutet das (Grundsatz):

Schülerinnen und Schüler Kindergarten bis 4. Klasse

  • Ein Erstgespräch oder eine Kurzberatung kann ohne die Kontaktaufnahme mit den Eltern/Erziehungsberechtigten stattfinden.
  • Für eine umfangreiche Fallführung werden die Eltern informiert und in den Prozess miteinbezogen.
  • Die Kinder entscheiden mit, wie und worüber die Eltern informiert werden.

Schülerinnen und Schüler 5. bis 9. Klasse

Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über die Beratung bei der Schulsozialarbeit nur mit Einverständnis der betroffenen Schülerinnen und Schüler informiert.

Handhabung Meldepflicht

Die Schulsozialarbeiterinnenund Schulsozialarbeiter stehen ihrer vorgesetzten Stelle gegenüber unter Meldepflicht.
Bei akutem, schwerwiegendem Verdacht auf Kindswohlgefährdung oder bei akuten Selbst- oder Fremdgefährdung wird die Meldung an die Schulleitung gemacht.
Eine Meldung an die KESB kann erfolgen, wenn die Eltern nicht kooperieren können/wollen oder bei akuten selbstgefährdenden Verhalten der Kinder/Jugendlichen.
Eine Gefährdungsmeldung erfolgt durch die Schulpflege.

Bei Verdacht auf schwere kindesschutzrelevante Vergehen und/oder Straftaten bei denen Jugendlichen involviert sind, wird (vorerst) keine Meldung an die Erziehungsberechtigten gemacht. Es werden Schulleitung und weitere Fachstellen (z.B. Jungenddienst) beigezogen.

Informationen an die Eltern / Erziehungsberechtigte erfolgen:

  • Wenn Kinder/Jugendliche zu einer Zusammenarbeit mit der SSA verpflichtet werden (durch die Klassenlehrperson / Schulleitung)
  • Bei umfangreichen Klasseninterventionen (in der Regel durch die Klassenlehrperson in der Zusammenarbeit mit SSA und Schulleitung)
  • Wenn der Verdacht auf die Kindswohlgefährdung, bzw. auf die Selbst- oder Fremdgefährdung sich erhärtet (z.B. selbstgefährdendes Verhalten, Suchtthematik)
  • Wenn eine Gefährdungsmeldung gemacht werden muss
    (Info durch die Schulleitung / SSA).