Unser Schulhaus-ABC
A
Absenzen Lehrpersonen Die Schulleitung legt Wert darauf, dass möglichst keine Schulausfälle entstehen. Beim Ausfall einer Lehrperson wird wenn möglich eine Stellvertretung organisiert oder es wird intern gespettet. |
Absenzen Schülerinnen und Schüler Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Absenzen müssen der Lehrperson so rasch als möglich über Escola gemeldet werden. >> Weitere Informationen finden Sie unter Dispensationen sowie Jokertage. |
Aufgabenhilfe Die Aufgabenhilfe bietet Kindern, die Schwierigkeiten mit dem regelmässigen Erledigen von Hausaufgaben haben, eine wöchentliche Unterstützung an. Es wird kein Nachhilfeunterricht erteilt. Für die Zuweisung ist ein Schulisches Standortgespräch gemeinsam mit den Eltern erforderlich, in dem auch Förderziele für die Erledigung der Hausaufgaben vereinbart werden. Über die Aufnahme entscheidet dann die Schulleitung. Die Aufgabenhilfe ist grundsätzlich immer auf ein Schuljahr begrenzt. Spätestens nach einem Jahr kann in einem Schulischen Standortgespräch überprüft werden, ob der Schüler / die Schülerin weiterhin diese Form der Unterstützung benötigt. |
Ausserschulische Betreuung Die ausserschulische Betreuung findet im Mikado statt. Hier finden Sie alle Informationen dazu. |
B
Begabungsförderung Besonders begabte Kinder können im sogenannten Lernlabor (LeLa) individuell und ihren besonderen Fähigkeiten bzw. Interessen entsprechend gefördert werden. |
Besuchstage Pro Schuljahr findet jeweils im November und im März je ein offizieller Besuchstag statt. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der KBS-Agenda. |
Beurteilung Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler umfasst mehr als nur mathematische Durchschnittsberechnungen in kognitiven Fächern. Es wird eine Gesamtbeurteilung angestrebt, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand zu den Lernzielen, sein Arbeits- und Sozialverhalten wie auch eine eventuelle Fremdsprachigkeit berücksichtigt. Eine solche Beurteilung soll das Lernen unterstützen und das Selbstvertrauen der Lernenden stärken. |
D
DaZ (Deutsch als Zweitsprache) Der DaZ-Unterricht richtet sich einerseits an Schülerinnen und Schüler ohne oder mit sehr geringen Deutschkompetenzen (intensiver Anfangsunterricht) sowie andererseits an Schülerinnen und Schüler, die ihre Deutschkompetenzen weiter entwickeln und vertiefen müssen, damit sie dem Regelunterricht angemessen folgen können (Aufbauunterricht). Der DaZ-Unterricht kann sowohl während als auch ausserhalb des normalen Stundenplanes stattfinden. Eine Sprachstandserhebung bildet die Entscheidungsgrundlage, ob und in welchem Umfang eine Schülerin oder ein Schüler DaZ-Unterricht erhält. |
Dispensationen Möchten Eltern Ihr Kind zusätzlich zu den beiden Jokertagen vom Unterricht dispensieren lassen, muss ein entsprechendes Gesuch mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich begründet der Klassenlehrperson eingereicht werden. Diese leitet das Gesuch entsprechend der Entscheidungskompetenzen auf dem Dienstweg weiter. Die Zuständigkeiten sehen wie folgt aus:
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E
Elternabende Die Eltern werden zu den verschiedenen Anlässen jeweils schriftlich eingeladen. Die Klassenlehrpersonen führen individuelle Elternabende durch. Die Schule empfiehlt die Teilnahme mindestens eines Elternteils. Stufenübergreifend finden für die Gesamtschule Stäfa Elternabende vor dem Eintritt in den Kindergarten sowie vor dem Übertritt in die 1. Klasse und die Sekundarstufe statt. Alle Termine finden Sie in der KBS-Agenda. |
Elternbildung Die Schule Stäfa organisiert jedes Schuljahr spannende Elternbildungsanlässe. Das Programm können Sie hier herunterladen.
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Elterngespräche Im Kindergarten und in der 1. Klasse finden pro Schuljahr zwei Elterngespräche statt, ab der 2. Klasse eines. Im Kindergarten kann auf das 2. Gespräch verzichtet werden. Bei Bedarf können auf allen Stufen aber auch weitere Elterngespräche durchgeführt werden. |
Elternmitwirkung Erfahrungen haben gezeigt, dass aktive Eltern einen grossen Beitrag zum Schulerfolg ihrer Kinder leisten und so auch wesentlich zur Qualitätsentwicklung der Schule beitragen. |
F
Ferien Die Feriendaten entnehmen Sie bitte dem Ferienplan der Schule Stäfa bzw. der Agenda. Ferienverlängerungen können nur mittels Jokertagen oder entsprechend bewilligten Urlaubsgesuchen erfolgen. Bitte beachten Sie, dass vor den Weihnachts- sowie Sommerferien jeweils bereits um 12 Uhr Schulschluss ist. |
Freiwilliger Schulsport Mit dem freiwilligen Schulsport betätigen sich Kinder und Jugendliche aller Schulstufen in der schulnahen Freizeit aktiv. Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche für vielseitige Bewegungen zu begeistern und damit die Basis für lebenslange sportliche Aktivität zu legen. Das aktuelle Kursprogramm finden Sie im folgenden Flyer: |
Fundsachen Verloren gegangene Kleidungsstücke, Schuhe, Taschen, etc. werden neben der Eingangshalle in der Fundgarderobe für eine gewisse Zeit aufbewahrt - sofern sie natürlich gefunden wurden. Uhren, Schmuckstücke, etc. können im Hauswartbüro (UG) abgeholt werden. |
G
Gesundheit Wir sind froh und dankbar, wenn Ihr Kind ausgeschlafen und mit einem gesunden Znüni zur Schule kommt. Sorgen Sie zudem für eine erholsame Freizeit mit wenig Medienkonsum. Es versteht sich von selbst, dass kranke Kinder zu Hause bleiben müssen. |
Gewaltprävention Wir arbeiten mit dem Schweizerischen Institut für Gewaltprävention (SIG) zusammen und führen regelmässige Präventionswochen, auch zum Thema Mobbing, durch. Übungen zur Sensibilisierung werden zudem fortlaufend in den Unterricht integriert. Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen wird angestrebt, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern zu stärken. |
Gymnasium Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können nach der sechsten Primarklasse an eine Mittelschule übertreten, sofern sie die Zentrale Aufnahmeprüfung bestehen. Schülerinnen und Schüler, welche im zweiten Zeugnis der 5. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 5 haben, können kostenlos an einem Vorbereitungskurs der Schule Stäfa teilnehmen. Eine entsprechende Information erfolgt durch die Klassenlehrpersonen. Für die Anmeldung an die Aufnahmeprüfung sind die Eltern verantwortlich. Alle wichtigen Informationen zur Aufnahmeprüfung, den öffentlichen Informationsveranstaltungen der Zürcher Kantonsschulen etc. finden Sie hier. |
H
Hausaufgaben Die Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht und fördern das Pflichtgefühl sowie den Sinn für Verantwortung. Bitte halten Sie Ihr Kind dazu an, die Hausaufgaben sorgfältig zu erledigen. Sollten die Hausaufgaben regelmässig eine Belastung darstellen, so nehmen Sie bitte mit der Klassenlehrperson Kontakt auf. |
I
Integrative Förderung (IF) Die Integrative Förderung von Schülerinnen und Schülern orientiert sich am Unterricht der Klasse und an den spezifischen Bedürfnissen der Kinder. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen fördern die Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und helfen mit, den Unterricht integrativ, individualisierend und gemeinschaftsbildend zu gestalten. Vom Angebot der Integrativen Förderung profitieren Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Bereich des Lernens, im Umgang mit Anforderungen oder mit Menschen. Diese können im Zusammenhang mit Stärken und Begabungen, mit spezifischen Schwächen oder schwierigem Verhalten stehen. |
J
Jokertage Gemäss Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr fernbleiben – ohne Gründe angeben zu müssen. Für die Meldung von Jokertagen müssen die Eltern kein Gesuch stellen, es genügt eine Information an die Lehrpersonen via Escola App. Bei Bezug eines halben Jokertages wird ein ganzer Tag angerechnet. Ungenutzte Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen. Die Schule Stäfa kann Sperrtage definieren, an denen keine Jokertage bezogen werden können und kommuniziert diese frühzeitig. |
K
Kontakt Schule / Eltern Die Schulleitung und die Lehrpersonen haben ein offenes Ohr für alle Fragen über die Schule. Anliegen, welche ein einzelnes Kind oder eine Klasse betreffen, werden zuerst mit der Klassenlehrperson geklärt. Bleiben Probleme im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst, wird die Schulleitung hinzugezogen. |
L
Läuse ...tauchen immer mal wieder auf. Wenn Ihr Kind davon betroffen sein sollte, bitte umgehend die Klassenlehrperson informieren. |
Logopädie Logopädie ist die Therapie der Sprache (mit Schriftsprache), des Sprechens, des Redeflusses und der Stimme. Als pädagogisch-therapeutische Massnahme unterstützt die logopädische Therapie Kinder und Jugendliche mit Sprachschwierigkeiten in ihrer mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung. Für die Zuweisung zur logopädischen Therapie ist das Schulische Standortgespräch massgebend. Über den Antrag für logopädische Therapie entscheidet die Schulleitung. |
Lehrplan 21 Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Lehrplan 21. |
N
Newsletter Die Schulleitung informiert in regelmässigen Abständen in einem Newsletter über die wichtigsten laufenden Ereignisse im Kirchbühl Süd und der Schule Stäfa. Wenn Sie den Newsletter gerne erhalten möchten, so melden Sie sich bitte per Mail bei der Schulleitung. Hier finden Sie die bereits versendeten Newsletter. |
P
Pausenplatz Die Schülerinnen und Schüler verbringen die grossen Pausen bei jedem Wetter draussen auf dem Pausenplatz. Eine Pausenaufsicht sorgt für die Einhaltung der Regeln und gewährleistet die Sicherheit der Kinder auf dem Schulareal. Schülerinnen und Schüler, die die Regeln missachten oder sich auffällig verhalten, werden gegebenenfalls der zuständigen Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung gemeldet. |
Psychomotorik Psychomotorik ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, die bewegungsauffällige Kinder in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik und Grafomotorik fördert. Für die Zuweisung zur psychomotorischen Therapie ist das Schulische Standortgespräch massgebend. Über den Antrag für psychomotorische Therapie entscheidet die Schulleitung. |
Q
Quintalsbriefe Zu Beginn jedes Quintals werden die Eltern von der Klassenlehrperson Ihres Kindes in einem Quintalsbrief über den kommenden Schulstoff und weitere wichtige Ereignisse informiert. |
R
Regeln Im Schulhaus, in den Klassenzimmern und auf dem Pausenplatz gelten verbindliche Regeln, damit sich alle wohl fühlen und möglichst gut lernen können. Hier können Sie die im KBS geltenden Schulhausregeln einsehen. |
S
Schullaufbahnentscheide Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide. Bei der Gesamtbeurteilung für solche Entscheide werden neben den kognitiven Fähigkeiten sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die Gesamtbeurteilung beruht auf Beobachtungen und Lernkontrollen. In der Regel werden die Beurteilungen aller mit der Schülerin oder dem Schüler befasster Lehrpersonen einbezogen. Die Beurteilungen der Fachlehrpersonen werden eingeholt, wenn sie für den Entscheid massgebend sind. Die Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht zu folgen vermögen, besuchen im folgenden Schuljahr die nächste Klasse. Die Promotion erfolgt in diesen Fällen stillschweigend. Erscheint die Promotion gefährdet, werden die Eltern frühzeitig benachrichtigt. Vermag eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, kann sie oder er die Klasse wiederholen, wenn die Wiederholung eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt. Die gleiche Klasse kann höchstens einmal wiederholt werden. Die 6. Klasse der Primarstufe kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen und diesen nicht durch die Wahl der Abteilung auf der Sekundarstufe Rechnung getragen werden kann. Ist auf Grund der Leistung und des Entwicklungsstandes einer Schülerin oder eines Schülers zu erwarten, dass sie oder er dem entsprechenden Unterricht wird folgen können, kann sie oder er eine Klasse überspringen. Auf der Kindergartenstufe erfolgt keine Promotion. Der Übertritt in die Primarstufe nach zwei Jahren erfolgt stillschweigend. Für den Übertritt in die Primarstufe nach einem Jahr oder den Entscheid, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr im Kindergarten bleibt, ist ebenfalls ein Schullaufbahnentscheid, wie oben beschrieben, notwendig. Lernkontrollen werden im Kindergarten nicht durchgeführt. Für eine Rückstellung vom Kindergarten ist ein Entscheid der Schulpflege notwendig. |
Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst ist für Beratungen bei Fragen im Umfeld Schule und Lernen für Schüler, Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden zuständig. • Testpsychologische Abklärung und Diagnostik von Kindern Weitere Infos und Kontakt: Schulpsychologische Dienst |
Skilager In der ersten Woche der Sportferien haben die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe (4. - 6. Klasse) Gelegenheit, an einem freiwilligen Skilager teilzunehmen. Es wird ein Elternbeitrag erhoben. |
Schulweg Der Schulweg ist ein wichtiges Stück Lebensweg und für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder von grosser Bedeutung. Kinder spielen auf dem Schulweg miteinander, sie knüpfen Kontakte und schliessen Freundschaften; sie lernen sich durchzusetzen und tragen ihre sozialen Konflikte ohne Beteiligung von Erwachsenen aus. Die Bewegung an der frischen Luft fördert zudem die Gesundheit der Kinder. Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei Ihnen als Eltern. Trotzdem empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, aus den oben genannten Gründen Ihr Kind den Schulweg eigenständig zu Fuss zurücklegen zu lassen. Ab der 3. Klasse sind auch Kickboards erlaubt, ab der 4. Klasse zusätzlich Fahrräder. Diese sind an den entsprechenden Stellen zu parkieren und mit Vorteil abzuschliessen. Die Schule übernimmt bei Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung. |
Schulzahnpflege Zur Vorbeugung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen findet zweimal jährlich klassenweises Zähneputzen statt. Das dabei verwendete Fluorpräparat macht die Zähne widerstandsfähig gegen Karies. |
Schwimmunterricht Ab der 1. bis zur 4. Klasse besuchen die Schülerinnen und Schüler jährlich während einer Phase von 7-9 Wochen im Lehrschwimmbecken in Redlikon den Schwimmunterricht. Dieser wird von ausgebildeten Schwimmlehrpersonen unterrichtet. Eine weitere Person ist zur Unterstützung und Begleitung der Kinder auf dem Schulbus und im Hallenbad anwesend. In den meisten Fällen reichen die durchgeführten Schwimmlektionen alleine nicht aus, damit ein Kind anschliessend gut schwimmen kann. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, dass Sie als Eltern zusätzlich mit Ihrem Kind schwimmen gehen oder dass Ihr Kind noch einen Schwimmkurs besucht. |
U
Übertritt in die Sekundarschule Nicht immer ohne Anspannung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte ist die Zeit des Übertritts. Die Mittelstufenlehrpersonen sind sorgfältig bemüht, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Sekundarschule zu finden, wo sie ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können. An einem gemeinsamen Orientierungsabend zu Beginn der 6. Klasse werden die Anforderungen in den beiden Stufen der Sekundarschule sowie des Gymnasiums genauer vorgestellt.
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V
Verkehrsunterricht Im Mittelpunkt des Unterrichts im Kindergarten und der 1. Klasse steht vor allem die praktische Tätigkeit. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird intensiv geübt. In den nachfolgenden Klassen richtet sich der Stoff immer mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum als Radfahrerin und Radfahrer aus. In der 4./5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad auf dem Pausenareal bzw. auf öffentlichen Strassen, welcher in der 6. Klasse mit der Fahrradprüfung abgeschlossen wird. |
W
Weiterbildungen der Lehrpersonen Es besteht für Lehrpersonen ein reiches Angebot an berufsbezogenen Weiterbildungsmöglichkeiten. Viele dieser Kurse finden in der Freizeit statt. Für eine Weiterbildung können aber auch Urlaube von einzelnen Tagen bis zu mehreren Wochen gewährt werden. In der Regel werden die betroffenen Klassen während der Abwesenheit von Vikarinnen oder Vikaren betreut. In jedem Schuljahr finden auch gemeindeinterne Weiterbildungstage statt, die für die Kinder schulfrei sind. Die entsprechenden Daten werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind in der Agenda aufgeführt. |
Z
Zeugnis Jeweils am Ende des Semesters (Januar / Juli) stellt die Klassenlehrperson ab der 2. Klasse ein Zeugnis aus, welches die Gesamtbeurteilung der Schülerin bzw. des Schülers beinhaltet. Kindergartenkinder sowie Erstklässlerinnen und Erstklässler erhalten noch keine Zeugnisnoten. Anstelle der Benotung erfolgen zwei Elterngespräche, welche im Zeugnis bestätigt werden. >> Weitere Informationen finden Sie unter Beurteilung sowie Elterngespräche. |