Schulsozialarbeit in Stäfa
Was ist Schulsozialarbeit?
Die Schulsozialarbeit (SSA) ist ein umfassendes niederschwelliges Beratungsangebot der kommunalen Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und weitere an der Schule involvierten Personen.
Die Schulsozialarbeit trägt mit ihrer Arbeit zur positiven Schulhauskultur und zur Gesundheitsförderung bei.
Die Schulsozialarbeit setzt sich für die Interessen und Bedürfnisse des Kindes ein und handelt zum Wohle des Kindes.
Die Hauptaufgaben der Schulsozialarbeit sind:
- Unbürokratisch Beratung direkt vor Ort bei schwierigen Schul- und Lebenssituationen
- Früherfassung von sozialen Problemen
- Förderung der Sozial- und Selbstkompetenzen.
Das Angebot SSA ist niederschwellig, vertraulich, freiwillig und kostenlos.
Die SSA berät und begleitet Zielgruppen nach den Grundsätzen und Methoden der Sozialen Arbeit. Leitfaden bietet der Kodex für Sozialarbeitende von Avenir Sozial.
Schulhaus Kirchbühl Nord | Nadine Kobelt-Avanzini 079 779 48 04 nadine.kobelt@schule-staefa.ch | Präsenz: Montag/Donnerstag 8:00 – 17:00 Standort: Kirchbühlstrasse 28 8712 Stäfa |
Schulhaus Kirchbühl Süd | Christine Thümena 079 519 60 95 christine.thuemena@schule-staefa.ch | Präsenz: Montagnachmittag Dienstag/Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr Standort: Kirchbühlstrasse 22 8712 Stäfa |
Schulhaus Moritzberg | Valeria Rosenstock 079 540 98 41 valeria.rosenstock@schule-staefa.ch | Präsenz: Montagvormittag Dienstag/Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Standort: Moritzli Moritzbergstrasse 30 8713 Uerikon |
Schulhaus Beewies | Franziska Illi 079 179 23 24 franziska.illi@schule-staefa.ch | Präsenz: Montag/Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Standort: Bienehuus 4 Etzelstrasse 35 8712 Stäfa |
Schulhaus Obstgarten | Olga Demiri 079 225 53 25 olga.demiri@schule-staefa.ch | Präsenz: Donnerstagnachmittag Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:30-18:00 Standort: Meierhaus Geimoosstrasse 15 8712 Stäfa |
Arbeitsweise der Schulsozialarbeit
Das Angebot Schulsozialarbeit ist niederschwellig, vertraulich, freiwillig und kostenlos.
Niederschwelligkeit
Das Angebot Schulsozialarbeit befindet sich direkt vor Ort und kann bei Bedarf mit geringem Aufwand in Anspruch genommen werden.
Beratungsgespräche werden zeitnah vereinbart.
Freiwilligkeit
- Das Angebot Schulsozialarbeit wird grundsätzlich von der Zielgruppe freiwillig aufgesucht.
- Das Erstgespräch kann durch die Klassenlehrperson empfohlen oder initiiert werden. Weitere Gespräche verlaufen auf freiwilliger Basis.
Schweigepflicht
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Informationen an Dritte geben sie nur mit dem Wissen und dem Einverständnis der direkt Betroffenen weiter.
Angebot für Schülerinnen und Schüler
Gespräche bei der Schulsozialarbeit bauen auf Vertrauen auf.
Das Angebot Schulsozialarbeit bietet Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum und die Möglichkeit, sich frei zu äussern.
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler auf der Suche nach Lösungen bei:
- sozialen Schwierigkeiten
- persönlichen Anliegen
- der Bewältigung kritischer und bedrohlicher Lebensereignissen
Schülerinnen und Schüler haben das Recht, die Beratung bei der SSA während der Unterrichtszeit oder in der Freizeit in Anspruch zu nehmen.
Die Schulsozialarbeit trägt mit ihrer Arbeit dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler:
- über einen konstruktiven Umgang mit herausfordernden Situationen verfügen
- Problemlösungsstrategien kennen und diese anwenden können
- über eine altersgemässe Selbst- und Sozialkompetenz verfügen, die ihren Möglichkeiten entspricht, um ihre persönliche Lebenslage zu bewältigen.
SSA kann auf der Gruppen- /Klassen- oder Schulebene bei sozialen Themen beigezogen werden.
Angebot für Eltern / Erziehungsberechtigte
Eltern können bei Stress, Sorgen, Angst oder Fragen in Zusammenhang mit Ihrem Kind eine Beratung bei der Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen.
Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter behandeln ihr Anliegen neutral und unterstützen die Eltern auf der Suche nach Lösungen.
Das Kindswohl steht dabei im Zentrum.
Die Schulsozialarbeit bietet Eltern/Erziehungsberechtigten:
- «Ein offenes Ohr» und Unterstützung bei allen Sorgen und Anliegen in Zusammenhang mit Ihrem Kind
- Vermittlung an spezifische Beratungsstellen.
Handhabung Informationspflicht gegenüber Eltern / Erziehungsberechtigten
Bei der Elterninformation sind die Urteilsfähigkeit und die Gefährdung massgebend.
Grundsatz:
- Suchen urteilsfähige Schülerinnen oder Schüler aus eigener Initiative den Kontakt zur Schulsozialarbeit, dann besteht grundsätzlich keine Informationspflicht gegenüber Eltern/Erziehungsberechtigten.
- (Erst-) Gespräche auf Empfehlung oder Initiative der Klassenlehrperson, wie auch situative Gespräche finden in der Regel ebenfalls ohne Kontaktaufnahme mit den Eltern/Erziehungsberechtigten statt.
Bei noch nicht urteilsfähigen Kindern (bis ca. 10 Jahre alt) haben die Eltern/Erziehungsberechtigte das Recht auf Information.
Konkret bedeutet das (Grundsatz):
Schülerinnen und Schüler Kindergarten bis 4. Klasse
- Ein Erstgespräch oder eine Kurzberatung kann ohne die Kontaktaufnahme mit den Eltern/Erziehungsberechtigten stattfinden.
- Für eine umfangreiche Fallführung werden die Eltern informiert und in den Prozess miteinbezogen.
- Die Kinder entscheiden mit, wie und worüber die Eltern informiert werden.
Schülerinnen und Schüler 5. bis 9. Klasse
Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über die Beratung bei der Schulsozialarbeit nur mit Einverständnis der betroffenen Schülerinnen und Schüler informiert.
Handhabung Meldepflicht
Die Schulsozialarbeiterinnenund Schulsozialarbeiter stehen ihrer vorgesetzten Stelle gegenüber unter Meldepflicht.
Bei akutem, schwerwiegendem Verdacht auf Kindswohlgefährdung oder bei akuten Selbst- oder Fremdgefährdung wird die Meldung an die Schulleitung gemacht.
Eine Meldung an die KESB kann erfolgen, wenn die Eltern nicht kooperieren können/wollen oder bei akuten selbstgefährdenden Verhalten der Kinder/Jugendlichen.
Eine Gefährdungsmeldung erfolgt durch die Schulpflege.
Bei Verdacht auf schwere kindesschutzrelevante Vergehen und/oder Straftaten bei denen Jugendlichen involviert sind, wird (vorerst) keine Meldung an die Erziehungsberechtigten gemacht. Es werden Schulleitung und weitere Fachstellen (z.B. Jungenddienst) beigezogen.
Informationen an die Eltern / Erziehungsberechtigte erfolgen:
- Wenn Kinder/Jugendliche zu einer Zusammenarbeit mit der SSA verpflichtet werden (durch die Klassenlehrperson / Schulleitung)
- Bei umfangreichen Klasseninterventionen (in der Regel durch die Klassenlehrperson in der Zusammenarbeit mit SSA und Schulleitung)
- Wenn der Verdacht auf die Kindswohlgefährdung, bzw. auf die Selbst- oder Fremdgefährdung sich erhärtet (z.B. selbstgefährdendes Verhalten, Suchtthematik)
- Wenn eine Gefährdungsmeldung gemacht werden muss
(Info durch die Schulleitung / SSA).