Dispensations-/Urlaubsgesuch für Schülerinnen und Schüler - einzureichen durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
Falls die Dispensation länger als fünf Tage dauert oder es sich um eine Ferienverlängerung handelt, ist der Leiter Bildung für die Bearbeitung des Gesuchs zuständig.
Für alle anderen Dispensationen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
In der Volksschulverordnung (VSV) § 29 ist festgelegt, unter welchen Umständen die Schulen Schülerrinnen und Schüler vom Unterricht dispensieren können:
§ 29. 1 Die Gemeinden dispensieren Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch. Sie berücksichtigen dabei die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse.
2 Dispensationsgründe sind insbesondere:
a. ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
b. aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
c. hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art,
d. Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen,
e. aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen,
f. Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung.
Vorgehen:
1. Die Eltern resp. Erziehungsberechtigten füllen das nachfolgende Formular aus. Dieses geht an die Leitung Bildung. Die Eltern resp. Erziehungsberechtigten reichen das Gesuch in der Regel 2 Monate im Voraus ein.
2. Die Leitung Bildung prüft das Gesuch auf Basis der Volksschulverordnung, § 29.
3. Die Eltern resp. Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich, spätestens nach drei (Unterrichts-) Wochen schriftlich über den Entscheid durch den Leiter Bildung informiert. Auch die Schulleitungen und die Klassenlehrpersonen werden in Kenntnis gesetzt.
4. Falls das Gesuch bewilligt wird, melden die Eltern die Abwesenheit ihres Kindes auf dem üblichen Weg vom Unterricht und von allfälligen weiteren Angeboten (Mikado/Mittagstisch, Therapien) ab. Die Bestimmungen zum Kostenerlass sind im Elternreglement "Schulergänzende Tagesstrukturen" festgehalten.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Leitung Bildung wenden.
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